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BVerwG, 20.06.2001 - 2 B 23.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob es für das Verschulden des Rechtsanwalts an einer Fristversäumung auf die allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen für die Fristwahrung in seiner Kanzlei auch dann ankommt, wenn er im zu entscheidenden Einzelfall einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 19.02.2001 - 3 B 99.2752
- BVerwG, 20.06.2001 - 2 B 23.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2001 - 2 B 23.01
Soweit die Beschwerde unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 649/88 - (BVerfGE 79, 372) der Sache nach die Frage aufwirft, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsuchender, der kurz vor Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist einen Antrag auf deren Verlängerung gestellt hat, mit einer positiven Entscheidung des Gerichts rechnen kann, und soweit sie Divergenz des Berufungsurteils zu dieser verfassungsgerichtlichen Entscheidung geltend macht, scheitert eine Zulassung gleichfalls daran, dass der Verwaltungsgerichtshof nicht festgestellt hat, dass ein Gesuch um Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist gestellt worden ist. - BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96
Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2001 - 2 B 23.01
Eine Rechtsfrage ist der Klärung in einem Revisionsverfahren entzogen, wenn das Berufungsgericht die Tatsachen, die vorliegen müssten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfene Rechtsfrage sich in einem Revisionsverfahren stellen würde, nicht festgestellt hat (vgl. Beschluss vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12 S. 20 m.w.N.).